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Vergangene Kriege

[Golfkrieg 92] [Kosovo 99]

Die Analyse vergangener Kriege ist wichtig in Hinsicht auf die Ursachenforschung sowie die Fehleranalyse und Empfehlung durchzuführender Massnahmen, auch in militärischer Hinsicht.

Dies kann paradox erscheinende Folgen haben. Beispiel 1):

Das humanitäre Völkerrecht (1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen) schreibt vor, dass Angriffe streng auf militärische Ziele zu beschränken sind. Militärische Ziele sind solche, die aufgrund ihrer Ausgestaltung “wirksam zu militärischen Handlungen beitragen” oder deren “Neutralisierung” einen eindeutigen Vorteil darstellen. Angriffe, die militärische Ziele und Zivilisten oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können, sind ebenfalls unzulässig.

Nimmt man diese Forderungen ernst, ist hinsichtlich der Luftwaffen-Rüstung die vollständige Ausrüstung mit modernster Präzisionsbewaffnung zwingend geboten. Nach Fach-Informationen lag der Anteil der Präzisionsmunition am gesamten Bombenabwurf im Golfkrieg bei rund 10 %, im Kosovo-Krieg bei 35 %.

1) vgl. FAZ. 28. 12. 99, “Der Ruf nach dem Beispiel”

 

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