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Kriege

Kriege werden durch die Konfliktforscher des Stockholmer SIPRI-Instituts als solche länger andauernde, gewaltsame Austragungen von Interessenkonflikten bezeichnet, bei denen mehr als 1.000 Tote zu beklagen sind. Dies ist ein Beispiel für makabere Definitionen, Sprache.

Auf diese makabere, noch immer nicht präzise  Definition haben sich Experten jedoch zurückgezogen, weil es einerseits eine annähernd klare Definition geben muss und bisher keine bessere zu finden war. Notgedrungen wird sie auch hier benutzt. Es hat aber nichts damit zu tun, daß bereits die Tötung (oder Folterung oder Verletzung) eines einzigen Menschen nicht beklagenswert wäre.

Das Kapitel “Kriege” wird hier unterteilt in

  • zwischenstaatliche Kriege (zwischen Staaten, Staaten-Gruppen
  • innenstaatliche Kriege (gewaltsam ausgetragene Machtkonflikte)
  • vergangene Kriege (im wesentlichen zwischenstaatliche Kriege).

Die Kriege werden deshalb aufgenommen, um aus ihnen für eine bessere Friedenssicherung zu lernen, bzw. die jeweiligen Zusammenhänge besser zu verstehen. Beispiel: Es scheint eine zunehmende Zahl von innerstaatlichen Konflikten zu geben, die aufgrund staatlicher Ordnungsschwäche sog. Warlords (regionale Machtclans) begünstigen. Haben die Demokratien realistische Konzepte gegen diese Entwicklung? Sind sie bereit, entsprechende Ressourcen bereitzustellen?

Eine äusserst erschütternde Entwicklung ist die des Kontinents Afrika. Es kann uns nicht gleichgültig sein, Afrika im Blute versinken zu sehen. Gleichfalls sind den demokratischen Staaten natürlich Grenzen gesetzt. Aber haben wir sie bereits erreicht?

 

 

Kampfführungsrecht II: faul

14. Mai 2009

Der Beitrag des Kollegen Thomas Wiegold zu den Nachwirkungen des Gefechts zwischen Bw/ANA und Taliban (Opposing Military Forces) am 7./8. Mai nahe Kunduz drängt uns, dass Thema aufzugreifen:
http://wiegold.focus.de/augen_geradeaus/2009/05/t%C3%BCv-oder-atomkrieg-.html

Man lernt, dass Oberstaatsanwalt Christoph Lange, Potsdam, keinen Anfangsverdacht gegen die Bundeswehrsoldaten sieht, die zwei der Taliban getötet haben sollen: “Alles spricht dafür, dass eine Notwehrsituation vorgelegen hat”.

Wenn wir nun etwas merkwürdig argumentieren, dann hat das etwas mit der politischen Führung zu tun, nicht betroffenen Soldaten, die darunter leiden:

U.E. kann sich die politische und militärische Führung angesichts der Entwicklung nicht mehr lange um das seit Jahren ungelöste Problem herumdrücken. Soll das auf dem Rücken von Soldaten ausgetragen werden?

{Freispruch wegen fauler Regierungstätigkeit}

 

Kampfführungsrecht: Taka

8. Februar 2008

Während alle Welt darüber rätselt, wann und wie die Bundeswehr in Afghanistan “richtig kämpfen” wird, zeigt ein Blick auf die damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Fragen, dass der Bundesverteidigungsminister vor einem fundamentalen Problem steht, welches den Bundestag gerade erreicht haben dürfte:

Peter Dreist, Leitender Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt beim Luftwaffenführungskommando in Köln/Wahn liefert die fachkundige Einstimmung in das Problem:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2006_329.pdf

Seine Kernthese lautet:

  • “In aller Regel gilt das humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten einschliesslich des Kampfführungsrechts bei Friedensmissionen nicht (kursiv i. Org.)”

    D.h.: Das Kampfführungsrecht in Friedensoperationen beschränkt sich auf die reine Selbstverteidigung. Verboten sind demnach “offensive” Kampfhandlungen, wie sie im “Law of Armed Conflict” (LOAC) selbstverständlich erlaubt sind: Kampf gegen den Gegner, bis er sich ergibt (das Wegwerfen der Waffe allein gilt nicht). Befindet sich der Gegner auf dem Rückzug, der Flucht, oder entwickelt er derzeitig keine Kampfhandlungen, darf er trotzdem angegriffen werden.
     
  • Die Merkmale des Selbstverteidigungsrechts, die Peter Dreist für Friedensoperationen als erlaubt aufzählt (pdf-S. 13 f.), entsprechen genau den in der Vorschrift genannten Regeln (Rules of Engagement, ROE), die für alle deutschen Soldaten in Afghanistan in der “Taschenkarte zu den Regeln für die Anwendung militärischer Gewalt ...” verbindlich aufgeführt sind (die Taschenkarte, Taka, liegt uns vollständig vor; BMVg, R II 3, Okt. 2006, 7 S.). Diese Taka erklärt genau, warum einige deutsche Soldaten bittere Klage darüber führen, dass sie bei entsprechenden Angriffen nicht den Feuerbefehl zur Erwiderung erhalten haben.

Bei Fortgeltung dieser Einschätzung des LOAC (und der ROE) darf man mit Sicherheit davon ausgehen, dass deutsche Soldaten (der QRF) in AFG geradezu in einen Gewissenskonflikt getrieben werden (der ihnen nachgewiesene Schuss in den Rücken eines Talibans reicht für eine Verurteilung - zu wieviel Jahren Gefängnis? - allemal aus, von TARGETING bei HAREKATE YOLO II ganz zu schweigen).

Eigentlich müsste sich unser Verteidigungsminister um dieses Problem etwas kümmern ... nach der Münchner Sicherheitskonferenz über “Wehrkunde”.

{“Eigentlich” könnte das Wochenende richtig schön werden}

 

Kriegsstatistik: erfahre

18. Dezember 2007

Unsereins fasst sich an den Kopf, warum man nicht überhaupt, und öfter, auf die Arbeit des “Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung” (HIIK) hingewiesen hat. Die legen seit 1991 die allerfeinste Berichte vor, gestern wieder ihr “Confliktbarometer 2007”:
http://www.hiik.de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2007.pdf

Man muss sein “Herz in Heidelberg verlieren”:

  • Das HIIK-Erzeugnis kann völlig zu recht für sich beanspruchen, im internationalen Vergleich mit Glanz darzustehen;
     
  • Wer die HIIK nicht in seinem Dokumenten-Schatz hat, darf sich gleich abmelden;
     
  • Operativ stellt sich nur eine Frage: Wie kann man so lieben Mitmenschen wie Claudia Roth (und ihren GesinnungsgenossenInnen) die Hard-Cover-Version (10 EUR) so unter den Weihnachtsbaum bugsieren, dass eine intellektuelle Implusionswirkung ihre volle Entfaltung findet?

Die Erfahrung der Gewaltbereitschaft und die des tatsächlichen Ausbruchs beschränkt sich auf eine näher zu beziffernde Anzahl von Menschen. Wer die Gewalt nicht näher erlebt hat, wird zu ihr nur im Ausnahmefall ein realistisches Verhältnis entwickeln (können). Unbenommen bleibt einem natürlich immer, die Gewaltfreiheit zu propagieren; das ist chic und quotengeil, oder nur moralisch.

{Sun Tsu sagt: “Erfahre auch, was Du nicht erfahren hast”}

 

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